Wann muss ich meine Zählerstände ablesen?
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Einmal pro Jahr werden Sie von uns aufgefordert, den Zählerstand für die Jahresablesung an uns zu melden. Dies können Sie online direkt auf unserer Website erledigen (zur Online-Jahresablesung) oder durch Zurücksenden der Ablesekarte. Alternativ nehmen wir Ihre Meldung gerne auch telefonisch oder per Mail entgegen: zum Kontaktformular.
Übrigens: Sie können uns freiwillig, unabhängig von der Jahresablesung, Ihre Zählerstände melden. Nutzen Sie hierzu die Zwischenablesung in unserem Online-Portal oder melden den Zählerstand telefonisch oder per E-Mail. Anhand Ihres Verbrauchs können wir dann auf Wunsch bspw. bereits eine Anpassung Ihrer Abschläge vornehmen.